EuGH urteilt über deutsches Einreiseverbot für abgeschobene Gefährder
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entscheidet am Donnerstag (09.30 Uhr) über das deutsche unbefristete Einreiseverbot für abgeschobene potenzielle Gefährder. Die Frage ist, ob die Regelung im Aufenthaltsgesetz mit dem EU-Recht vereinbar ist. Das Oberverwaltungsgericht Bremen legte sie den europäischen Richterinnen und Richtern vor. (Az. C-446/24)
In Bremen liegt der Fall eines Russen, der 2017 nach Russland abgeschoben wurde. Nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden bestand die Gefahr, dass er in Deutschland einen Anschlag begehen könnte. Der Bremer Innensenat ordnete ein unbefristetes Einreise- und Aufenthaltsverbot an. Nach deutschem Recht können Ausländer ohne vorhergehende Ausweisung abgeschoben werden, um eine Gefahr für Deutschland abzuwenden - dann soll gegen sie in der Regel ein solches unbefristetes Verbot erlassen werden. Andere EU-Staaten haben ähnliche Regelungen.
A.Vecchi--GdR