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Nordrhein-westfälischer Arzt erzielt Teilerfolg mit Klage gegen Abtreibungsverbot
Nordrhein-westfälischer Arzt erzielt Teilerfolg mit Klage gegen Abtreibungsverbot / Foto: John MACDOUGALL - AFP/Archiv

Nordrhein-westfälischer Arzt erzielt Teilerfolg mit Klage gegen Abtreibungsverbot

Im Streit um ein Abtreibungsverbot hat der Chefarzt eines Krankenhauses in kirchlicher Trägerschaft in Nordrhein-Westfalen einen juristischen Teilerfolg erzielt. Das Landesarbeitsgericht in Hamm entschied am Donnerstag, dass der Gynäkologe Joachim Volz in seiner Privatpraxis weiter Schwangerschaftsabbrüche vornehmen darf. Im Rahmen seiner Arbeit für die Klinik darf diese das aber verbieten. Die Dienstanweisung sei "vom arbeitgeberseitigen Weisungsrecht gedeckt", erklärte das Gericht.

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Es betonte zugleich, dass es sich um "eine Einzelfallentscheidung" vor dem Hintergrund der zwischen den Parteien geschlossenen konkreten vertraglichen Regelungen gehandelt habe. "Fragen des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts spielen keine entscheidende Rolle", hieß es.

Der Arbeitgeber, ein Krankenhaus in Lippstadt, war ursprünglich in evangelischer Trägerschaft. Seit einer Fusion hat die Klinik laut Gericht je zur Hälfte einen katholischen und einen evangelischen Träger. Nach dem Trägerwechsel erging eine neue Dienstanweisung. Demnach darf Volz nur dort und bei akuter Lebensgefahr für die Mutter oder das ungeborene Kind abtreiben, sofern es keine medizinische Alternative gibt, mit der das Leben des Kindes gerettet werden kann.

Dagegen klagte er. Das Arbeitsgericht in Hamm wies seine Klage im August vergangenen Jahres ab. Die Klinik durfte dem Arzt demnach auch verbieten, Schwangerschaftsabbrüche in seiner eigenen Praxis in Bielefeld vorzunehmen. Volz ging gegen die Entscheidung in Berufung und bekam nun vor dem Landesarbeitsgericht zumindest teilweise Recht.

Im Rahmen ihrer unternehmerischen Entscheidungsfreiheit dürfe die Klinik festlegen, welche Leistungen sie anbiete und welche nicht, betonte das Gericht. Die Weisung verstoße auch nicht gegen Gesetze und entspreche billigem Ermessen. Volz habe keinen dieser Weisung entgegenstehenden vertraglichen Anspruch. Die Einschränkung der Nebentätigkeit des Chefarzts durch die Weisung sei aber unwirksam.

Laut Urteil ergibt sich das aus den vertraglichen Regelungen zwischen Klinik und Arzt. Ein Komplettverbot von Schwangerschaftsabbrüchen ist von den Vereinbarungen zu Nebentätigkeiten demnach nicht gedeckt. Beschränkungen der Nebentätigkeit bei Schwangerschaftsabbrüchen dürften jedenfalls nicht weiterreichen als die, die für den Arzt im Rahmen seiner Anstellung gälten. Dort gebe es eine Ausnahmeregelung.

Volz wertete die Entscheidung nach Angaben des ihn unterstützenden Kampagnennetzwerks innn.it als "großen Erfolg" und sprach von einem "großen Gewinn" für seine Patientinnen. Das grundsätzliche Probleme beim Thema Schwangerschaftsabbruch in konfessionellen Kliniken sei aber nicht gelöst. Das Netzwerk warnte vor "Versorgungslücken", weil diese Abtreibungen weiterhin per Arbeitsanweisung untersagen dürften.

Die beklagte Klinik erklärte, sie sehe sich durch die Entscheidung grundsätzlich in ihrer Position als Arbeitgeber bestätigt und "das durch die Verfassung geschützte kirchliche Selbstbestimmungsrecht gestärkt". Mit Blick auf die Entscheidungen zur Nebentätigkeit des Chefarzt werde sie das schriftliche Urteil abwarten und analysieren.

Vor der Verhandlung dort demonstrierten nach Angaben der Polizei etwa 500 Unterstützerinnen und Unterstützer von Volz in der Innenstadt von Hamm unter dem Motto "Reproduktive Gerechtigkeit". Darunter war die frühere Grünen-Chefin Ricarda Lang, die bei der Anreise im Zug als auf Instagram schrieb: "Schwangerschaftsabbrüche gehören nicht ins Strafgesetzbuch". An einer Gegendemonstration nahmen der Polizei zufolge 14 Menschen teil, beide Versammlungen verliefen friedlich.

Auch das Erzbistum Paderborn begrüßte das Urteil als Bestätigung seiner Position. Dass katholisch mitgetragene Kliniken "aus ihrer Überzeugung heraus keine nicht-indizierten Schwangerschaftsabbrüche durchführen, entspricht dem verfassungsrechtlich garantierten Selbstbestimmungsrecht religiöser Träger", erklärte das Bistum.

Die "unbedingte Achtung vor dem Leben" entspreche dem Menschenbild, auf dem katholischen Lehre fuße, fügte es an. Ihm sei aber bewusst, dass es "Umstände" geben könne, in denen die Position der katholische Kirche zu Schwangerschaftsabbrüchen als unzureichend empfunden werde.

L.Ferrari--GdR