

Keine Zusatz-Tests für Senioren: EU-Parlament beschließt Führerscheinreform
Das Europaparlament hat zwei Gesetze für eine Reform der europäischen Führerscheinregeln beschlossen. Die Abgeordneten winkten am Dienstag in Straßburg die Änderungen durch, mit denen Fahrverbote wegen übermäßigen Rasens oder Alkohols am Steuer künftig EU-weit gelten sollen. Verpflichtende Gesundheitstests für ältere Autofahrerinnen und Autofahrer sind hingegen endgültig vom Tisch. Darauf hatten sich Abgeordnete und Vertreter der 27 EU-Länder bereits vor mehreren Monaten geeinigt.
Wer etwa im Urlaub in Italien einen Unfall verschuldet und dort deshalb ein Fahrverbot bekommt, soll künftig in der gesamten EU nicht mehr ans Steuer dürfen. Bislang kann nur das EU-Land einen Führerschein vollständig entziehen, in dem dieser ausgestellt wurde.
Ein europaweites Punktesystem wie in Deutschland gibt es nicht, in Zukunft sollen die Behörden aber Informationen zu schweren Verstößen austauschen. Das soll durch die Einführung eines digitalen Führerscheins einfacher werden, den ab 2030 alle Autofahrerinnen und Autofahrer über ihr Smartphone abrufen können sollen. Wer möchte, kann aber weiter einen Karten-Ausweis beantragen.
Wer eine Führerscheinprüfung ablegt, muss den Reformen zufolge in allen EU-Ländern eine ärztliche Untersuchung oder eine Selbstauskunft über die Gesundheit vorweisen. Der Führerschein soll dann 15 Jahre gültig sein. Bei einer Verlängerung dürfen die einzelnen Länder auf Grundlage der EU-Regeln ebenfalls eine ärztliche Untersuchung verlangen, dürfen sich aber auch dagegen entscheiden.
In früheren Debatten lag unter anderem ein Vorschlag der EU-Kommission auf dem Tisch, von Autofahrerinnen und Autofahrern ab 70 Jahren alle fünf Jahre einen Nachweis über ihre Gesundheit zu verlangen. Deutschland hatte dem stets eine Absage erteilt und sich mit Unterstützung aus Ländern wie Belgien und Österreich durchgesetzt.
Mit den Änderungen schreibt die EU ihren Mitgliedsländern erstmals eine Probezeit von zwei Jahren vor. Begleitetes Fahren wie in Deutschland soll ebenfalls EU-weit zum Standard werden. Der Rat der EU-Mitgliedsländer muss die Gesetzesänderungen noch absegnen, dies gilt allerdings als Formalie.
A.Vecchi--GdR