

Gas und Atomkraft gelten weiter als grün: EU-Gericht weist Österreichs Klage ab
Atomenergie und Erdgas gelten in der EU weiter als nachhaltig. Eine Klage Österreichs dagegen scheiterte am Mittwoch vor dem EU-Gericht in Luxemburg. Einige wirtschaftliche Aktivitäten in dem Bereich könnten zum Klimaschutz beitragen, begründete das Gericht sein Urteil. (Az. T-625/22)
Es ging um die sogenannte EU-Taxonomie-Verordnung. Diese soll grüne Investitionen erleichtern, damit die EU ihre Klimaziele erreicht und 2050 klimaneutral wird. Wirtschaftliche Aktivitäten werden dazu nach ökologischen Kriterien klassifiziert. Im Jahr 2022 wurde die Verordnung nach langen Diskussionen zwischen den Mitgliedsstaaten erweitert.
Bestimmte Investitionen in Gas- oder Atomkraftwerke gelten seitdem dann als nachhaltig, wenn sie die modernsten Technologien nutzen und - im Fall von Gas - noch klimaschädlichere Kohlekraftwerke ersetzen. Die Energieformen sollen Brückentechnologien sein. Für die Aufnahme von Atomenergie hatte sich vor allem Frankreich eingesetzt, das einen großen Teil seines Stroms aus Kernkraftwerken bezieht.
Die Einstufung als nachhaltig kommt einer Empfehlung an die Finanzmärkte gleich, in solche Anlagen zu investieren. Wer ein Finanzmarktprodukt als ökologisch vermarkten will, muss dessen Anteil an nachhaltigen Investitionen offenlegen.
Österreich wollte die Verordnung gerichtlich für nichtig erklären lassen. Das Land hatte schon 1978 die Atomenergie verboten und dies 1999 auch in die Verfassung aufgenommen. Die Klage blieb nun aber ohne Erfolg.
Die Kommission habe ihre Befugnisse nicht überschritten, erklärte das Gericht. Atomkraft verursache fast keine Treibhausemissionen und derzeit gebe es nicht genügend technisch machbare und wirtschaftliche Alternativen wie erneuerbare Energien. Davon habe die Kommission ausgehen dürfen.
Die Risiken von schweren Reaktorunfällen und hochradioaktivem Müll seien ausreichend einbezogen. Die Kommission musste dem Urteil zufolge vor- und nachgelagerte Arbeiten wie den Abbau von Uran oder den Transport von Brennelementen nicht berücksichtigen, ebenso wenig etwa die Auswirkungen von bewaffneten Konflikten oder Sabotage. Das müsse sie bei anderen Energieformen auch nicht, erklärte das Gericht.
Zur Energieerzeugung aus fossilem Gas führte es aus, dass diese unter bestimmten Voraussetzungen wesentlich zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel beitragen könne. Die Verordnung von 2022 sei Teil eines schrittweisen Vorgehens. Die Treibhausgasemissionen sollten in Etappen verringert werden, gleichzeitig solle die Versorgung gesichert sein.
Österreichs damalige konservativ-grüne Regierung hatte nach dem Einreichen der Klage im Herbst 2022 kritisiert, die EU habe sich "vor den Karren der fossilen und nuklearen Lobby spannen lassen". Gegen das Urteil des Gerichts könnte Österreich nun noch vor dem Europäischen Gerichtshof, der nächsthöheren Instanz, vorgehen.
Auch mehrere Umweltschutzorganisationen wenden sich gegen das Öko-Siegel für Atomkraft und Erdgas. Ihre Klage lag nach Angaben von Client Earth auf Eis, bis über die Klage von Österreich entschieden wurde. Im Juni 2023 war bereits die Klage eines deutschen EU-Abgeordneten abgewiesen worden, da einzelne Abgeordnete hier nicht klagen könnten.
L.Costa--GdR