Giornale Roma - Gericht: Tempolimit mit "Luftreinhaltung"-Schild gilt auch für Elektroautos

Börse
Euro STOXX 50 -0.13% 5948.2
MDAX 0.19% 31746.12
DAX 0.18% 24900.71
TecDAX 0.51% 3723.82
EUR/USD 0.54% 1.1823 $
SDAX -0.24% 18302.82
Goldpreis 1.33% 4979.7 $
Gericht: Tempolimit mit "Luftreinhaltung"-Schild gilt auch für Elektroautos
Gericht: Tempolimit mit "Luftreinhaltung"-Schild gilt auch für Elektroautos / Foto: Tobias Schwarz - AFP/Archiv

Gericht: Tempolimit mit "Luftreinhaltung"-Schild gilt auch für Elektroautos

Ein Tempolimit mit einem "Luftreinhaltung"-Schild gilt einem Gerichtsurteil zufolge auch für Elektroautos. Wie das Oberlandesgericht im nordrhein-westfälischen Hamm am Mittwoch mitteilte, lehnte es eine entsprechende Rechtsbeschwerde ab. Nach Ansicht des Gerichts war die Rechtslage eindeutig. Eine Ausnahme für Elektrofahrzeuge sei nicht vorgesehen.

Textgröße:

Hintergrund sind Verkehrsschilder mit Geschwindigkeitsbegrenzungen, die um ein Zusatzschild mit dem Hinweis "Luftreinhaltung" ergänzt werden. Das Zusatzschild wird in Nordrhein-Westfalen nur angeordnet, wenn ein wissenschaftlicher Nachweis vorliegt, dass das Tempolimit der Luftreinhaltung dient.

G.Vitali--GdR